Nach der Abmeldung ist es Ihnen nicht gestattet, das Auto auf öffentlichen Straßen zu benutzen. Sollten Sie das Fahrzeug jedoch auf Ihrem privaten Grundstück abstellen, wo es nicht öffentlich zugänglich ist, können Sie es behalten. Wenn Sie das Auto veräußern, müssen Sie den potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.