Besondere Kennzeichen für Personen oder Unternehmen, die im Autohandel tätig sind, werden als Händlerkennzeichen bezeichnet. Sie sind leicht zu erkennen, da sie einen roten Rand haben und anstelle des regulären Zulassungskennzeichens eine Kennzeichnung mit weißer Schrift und rotem Hintergrund aufweisen. Händlerkennzeichen ermöglichen es den Händlern, Testfahrten oder Überführungen von Neuwagen oder Gebrauchtwagen durchzuführen, ohne jedes Mal ein neues Kennzeichen beantragen zu müssen.