Wenn man sein Auto als Privatperson verkauft, besteht in der Regel keine Verpflichtung, Mehrwertsteuer zu zahlen, da man in diesem Fall nicht gewerblich agiert. Anders sieht es aus, wenn man das Fahrzeug als gewerblicher Händler oder Unternehmer veräußert, denn in diesem Fall ist man dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an den Staat abzuführen.